Nach Inanspruchnahme der Diensterfindung
Im vorangehenden Blogbeitrag Erfindung eines Arbeitnehmers wurde bereits dargelegt, dass die Diensterfindung bzw. gebundene Erfindung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber in Anspruch genommen werden kann. Mit der Inanspruchnahme der Diensterfindung entstehen auf Seiten des Arbeitgebers … [Mehr]