Bereits seit dem Jahr 1977 verleiht der Verein Plagiarius e.V. seinen gefürchteten Negativpreis „Plagiarius“ an Hersteller oder auch Händler, die durch die Herstellung von oder den Handel mit besonders dreisten Plagiaten oder Fälschungen aufgefallen sind, wobei die Verleihung dieser „Auszeichnung“ nichts darüber aussagt, ob das nachgemachte Produkt im juristischen Sinne illegal hergestellt oder gehandelt wurde. Ziel der Aktion ist es nach Angaben des Vereins vielmehr, fragwürdige – und teils kriminelle – Geschäftsmethoden von Produkt- und Markenpiraten und die hierdurch entstehenden Schäden und Risiken ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.
Zu den Preisträgern gehören im Jahr 2022 unter anderem der Hersteller/Händler des Plagiats eines designprämierten Mehrweg-Besteck-Sets namens KLIKK, das – zumindest im Original – mit einer intelligenten Steckverbindung zwischen den Bestandteilen des Sets begeistern konnte. Das Plagiat hingegen – wenngleich optisch kaum vom Original zu unterscheiden – zeichnete sich durch die Verwendung minderwertigen Kunststoffs aus, was letztlich auch die Funktionalität bis hin zur Unbrauchbarkeit einschränkte.
Richtig gefährlich kann der Plagiatismus jedoch werden, wenn es sich nicht um einfache Gebrauchsgegenstände handelt, sondern um sicherheitsrelevante Bauteile für technische Einrichtungen und Systeme, wie beispielsweise Druckmessgeräte (Bild oben: Plagiarius e.V.), die für den Einsatz in chemischen und verfahrenstechnischen Prozessen gedacht sind. Auch hier war die Fälschung (rechts) dem Original (links) optisch sehr ähnlich, eine genauere Untersuchung förderte jedoch zutage, dass in der Fälschung eine zu kleine Messfeder verbaut wurde und Feinjustierungsmöglichkeiten fehlten. Die annoncierte Messgenauigkeit des Originals konnte daher gar nicht erreicht werden.
Während in dem Beispiel des Mehrweg-Besteck-Sets sowohl das Design als auch die Technik imitiert wurden, hat der „Preisträger“ bei dem Druckmessgerät nicht nur die dahinter stehende Technik schlecht, sondern auch gleich den Markennamen „WIKA“ kopiert. Hieraus ist ersichtlich, dass die gewerblichen Schutzrechte Patent/Gebrauchsmuster (Technik), Design und Marke noch immer den wirksamsten Schutz gegen Plagiate darstellen. Dies nicht unbedingt, indem sie die Entstehung von Plagiaten stets von vorneherein durch Abschreckung verhindern könnten, das wäre illusorisch. Aber immerhin ermöglichen die genannten Schutzrechte die nachträgliche Verfolgung und Bekämpfung sowohl des Plagiats als auch der Verantwortlichen und somit auch eine gewisse Kompensation des entstandenen wirtschaftlichen Schadens.