Dubbeglas-Marke – Dicke Luft in der Pfalz

Die Eintragung der Dubbeglas-Marke sorgte in Rheinland-Pfalz für dicke Luft. Was ein Dubbeglas ist und was rund um die Eintragung der Wortmarke „Dubbeglas“ los war

Ursprung des Dubbeglases

Das „Dubbeglas“ ist weit mehr als nur ein Weinglas. Es ist ein Symbol pfälzischer Lebensart und regionaler Identität. Ursprünglich wurde es speziell für den Genuss von Schorle, einer Mischung aus Wein und Sprudelwasser, entwickelt. Typisch für das Dubbeglas sind seine charakteristischen runden Vertiefungen, die sogenannten „Dubbe“. Diese kleinen Einkerbungen sorgen nicht nur für eine bessere Griffigkeit, sondern geben dem Glas auch seine unverwechselbare Optik.

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Die genaue Herkunft des Dubbeglases ist nicht eindeutig dokumentiert, und es existieren verschiedene Überlieferungen und Legenden zu seiner Entstehung. Eine verbreitete Erzählung besagt, dass ein Metzger aus Bad Dürkheim das Dubbeglas erfand. Bei Schlachtfesten rutschten die zuvor üblichen glatten Stangengläser aufgrund fettiger oder feuchter Hände leicht aus der Hand. Um diesem Problem entgegenzuwirken, entwickelte der Metzger ein sich nach unten verjüngendes Glas mit runden Vertiefungen, den sogenannten „Dubbe“, die für eine bessere Griffigkeit sorgten. Die genaue Zeit der Entstehung dieses Glases ist nicht exakt datiert, doch es wird vermutet, dass seine heutige Form bereits im 19. Jahrhundert in der Pfalz entwickelt wurde.

Obwohl die Legende des Metzgers aus Bad Dürkheim weit verbreitet ist, gibt es keine schriftlichen Belege, die diese Geschichte eindeutig bestätigen. Es gibt zudem Hinweise darauf, dass ähnliche Gläser mit „Dubbe“ bereits im 4. Jahrhundert von den Römern genutzt wurden, wie Funde bei Ausgrabungen in Gönnheim zeigen. So hat sich das Dubbeglas im Laufe der Zeit zu einem Symbol der pfälzischen Weinkultur entwickelt und ist heute auf Weinfesten und in der regionalen Gastronomie nicht mehr wegzudenken.

Auch hielt das Dubbeglas Einzug in die Souvenirindustrie, und es entstanden zahlreiche Merchandising-Produkte, die das Dubbeglas-Motiv aufgriffen – von T-Shirts über Schlüsselanhänger bis hin zu bedruckten Stoffen. Genau hier setzt der Streit um die Dubbeglas-Marke an, der in den letzten Jahren für hitzige Diskussionen gesorgt hat.

Eintragung der Dubbeglas-Marke

Im Jahr 2020 meldete Andreas Steinbach aus Oberwiesen die Bezeichnung „Dubbeglas“ als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an. Die Eintragung der Dubbeglas-Marke bezog sich allerdings nicht auf Gläser selbst. Das Amt lehnte die Eintragung für Gläser aus nachvollziehbarem Grund ab, nämlich dass ein Freihaltebedürfnis bestand. Das heißt, auch andere Hersteller und Verkäufer benötigen die Angabe „Dubbeglas“ zur Beschreibung Ihrer Gläser, so dass eine diesbezügliche Monopolisierung nicht in Frage kommt.

Stattdessen wurde die Dubbeglas-Marke für andere Waren und Dienstleistungen geschützt, insbesondere für Bekleidungsartikel (Klasse 25) sowie Dienstleistungen im Online-Einzelhandel mit Bekleidung (Klasse 35). Das bedeutet, dass der Markeninhaber anderen Anbietern verbieten kann, den Begriff „Dubbeglas“ für Kleidung oder damit verbundene Online-Vertriebsangebote zu nutzen. Diese Entscheidung stieß schnell auf Kritik, insbesondere von Unternehmen und Privatpersonen, die den Begriff ebenfalls für ihre Produkte verwendeten.

Widerstand gegen die Dubbeglas-Marke

Die Reaktionen auf die Markeneintragung ließen nicht lange auf sich warten. In der Pfalz, wo das Dubbeglas als Teil der regionalen Identität gilt, wurde die Entscheidung des DPMA von vielen als unrechtmäßige Aneignung eines Kulturguts empfunden. Zahlreiche regionale Unternehmen sahen sich in ihrer Geschäftstätigkeit bedroht, da sie das Wort „Dubbeglas“ nicht mehr ohne Weiteres für ihre Produkte verwenden konnten.

Ein Modehaus aus Neustadt an der Weinstraße startete überdies die Online-Petition „Pfälzer Freiheit für das Dubbeglas!“. Die Petition sammelte innerhalb kurzer Zeit über 10000 Unterschriften. Die Initiatoren argumentierten, dass ein derart tief in der Region verwurzelter Begriff nicht in den Besitz einer einzelnen Person übergehen dürfe.

So forderte die Petition die Löschung der Dubbeglas-Marke, um sicherzustellen, dass der Begriff „Dubbeglas“ für alle frei verfügbar bleibt. Unterstützt wurde diese Bewegung nicht nur von zahlreichen Bürgern, sondern auch von regionalen Politikern und Verbänden, die sich für eine Aufhebung der Markeneintragung einsetzten.

Der Markeninhaber verteidigte jedoch die Eintragung. Er betonte, dass seine Absicht nicht darin liege, regionale Unternehmen mit Abmahnungen zu überziehen, sondern vielmehr eine kontrollierte Nutzung des Begriffs sicherzustellen. Zudem bot er an, Lizenzvereinbarungen zu fairen Konditionen abzuschließen. Dennoch blieb die Skepsis in der Bevölkerung groß.

Verfahren zur Nichtigkeit der Dubbeglas-Marke

Da eine Petition natürlich noch keine Löschung einer Marke erzwingen kann, wurde Anfang Januar 2021 ein Antrag auf Löschung der Dubbeglas-Marke beim DPMA gestellt. Mit anderen Worten wurde ein Verfahren zur Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse eingeleitet. Zu den sogenannten absoluten Schutzhindernissen zählen unter anderem eine fehlende Unterscheidungskraft und das bereits erwähnte Freihaltebedürfnis. Die Antragsteller argumentierten, dass der Begriff zu allgemein sei und nicht einer einzelnen Person zur exklusiven Nutzung überlassen werden dürfe.

Dem Markenregister lässt sich jedoch entnehmen, dass der Antrag auf Nichtigkeit der Dubbeglas-Marke keine zwei Jahre nach Einreichung zurückgewiesen wurde. Das bedeutet, dass die Wortmarke „Dubbeglas“ weiterhin im Markenregister eingetragen bleibt und eben nicht gelöscht wurde. Dies bedeutet, dass die Wortmarke „Dubbeglas“ weiterhin insbesondere für Bekleidungsstücke geschützt ist. Die Gründe hierfür sind aus dem Register nicht ersichtlich.

Einordnung der Dubbeglas-Marke

Die Entscheidung mag so manchem Leser seltsam erscheinen, aber Tatsache ist nunmal, dass der Begriff „Dubbeglas“ nicht beschreibend für „Bekleidungsstücke“ ist. So ist denn auch nicht ersichtlich, warum der Begriff für Wettbewerber zur Bezeichnung der Art und Beschaffenheit von Kleidungsstücken freigehalten werden müsste.

Entsprechendes gilt übrigens auch für weitere Eintragungen der Wortmarke „Dubbeglas“, die nicht so einen großen Trubel verursacht haben. So hat sich ein Markeninhaber aus Freinsheim bereits 2017 die entsprechende Wortmarke für Tonträger eintragen lassen. Eine weitere Eintragung aus dem Jahr 2019 bezieht sich auf „Trinkbehälter“, hier jedoch eingeschränkt auf „Bierkrüge“.

Die Aufregung um die Dubbeglas-Marke ist jedoch nachvollziehbar. Schlendert man über ein pfälzisches Weinfest, ist auf gefühlt jedem zweiten T-Shirt oder anderem Bekleidungsstück ein Dubbeglas nicht nur abgebildet, sondern vielfach auch als Wort ausgeschrieben. Händler, die solche Bekleidungsstücke anbieten oder verkaufen, können dann grundsätzlich Gefahr laufen, eine Markenverletzung zu begehen. Andererseits verbietet das Markenrecht aber auch nicht jegliche Benutzungshandlung des Begriffs „Dubbeglas“ auf Bekleidungsstücken, sondern nur „markenmäßige“ Benutzungshandlungen“. Wer hierzu nähere Informationen sucht, wird in unserem Blogbeitrag „Neymars Kapuzenpulli ist weiterhin gesegnet“ fündig …